Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die im Rahmen des österreichischen Systems der sozialen Sicherheit mit einer ärztlichen oder pflegerischen Beurteilung des Pflegebedarfes einschlägiger Leistungswerber beginnen wollen oder bereits befasst sind.
Mindestvoraussetzung für die Anmeldung zu einem ÖBAK Lehrgang ist die jeweilige Berechtigung zu Berufsausübung.