Herzlich Willkommen!

Wir bedanken uns bei Ihnen für ein erfolgreiches Jahr 2025 und wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein Frohes Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr 2026
Wir bedanken uns bei Ihnen für ein gemeinsames lehrreiches Jahr 2025
und wünschen Ihnen im Namen des Vereins ÖBAK ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2026!

Aktuelle Informationen

Das ÖBAK-Büro führt KEINE WARTELISTEN!

Anfragen zu diesem Thema werden aufgrund von Ressourcenknappheit nicht beantwortet.
Wir ersuchen Sie, sich regelmäßig über kurzfristig verfügbare Lehrgangsplätze zum jeweiligen Lehrgang
auf der ÖBAK-Website zu informieren. Freie Lehrgangsplätze werden auf unserer Website in Echtzeit angezeigt.

Die Lehrgänge 2026 können AUSSCHLIESSLICH unter Anmeldung/Termine gebucht werden.

Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung

Die ÖBAK bietet Aus- und Weiterbildungslehrgänge für Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege an, die im Rahmen des österreichischen Systems der Sozialen Sicherheit mit einer

  • ärztlichen oder pflegerischen Beurteilung des Pflegebedarfes oder einer
  • ärztlichen Beurteilung des Gesundheitszustandes befasst sind

oder sich für diese Tätigkeit bei einem der beteiligten Sozialversicherungsträger bewerben wollen.

Die Lehrgänge der ÖBAK sollen eine österreichweit einheitliche Ausbildung gewährleisten und tragen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung.

Die ÖBAK ist ein gemeinnütziger Verein, dem einerseits ordentliche und andererseits außerordentliche Mitglieder angehören.

Ordentliche Vereinsmitglieder

  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Pensionsversicherung (PV)
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

Außerordentliche Vereinsmitglieder

  • Österreichische Ärztekammer (ÖÄK)
  • Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV)

Gesetzliche Verpflichtung

Mit 01.01.2014 ist die Verpflichtung der Pensionsversicherungsträger nach dem ASVG, BSVG, GSVG und dem B-KUVG in Kraft getreten, für die Ausbildung von Personen, die zur Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten der Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Pflegegeldes im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes  herangezogen werden dürfen, im Rahmen eines gemeinnützigen Vereines eine Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung aufzubauen und zu betreiben.

(Vgl. Sozialrechtsänderungs-Gesetz 2012, § 307g ASVG, In-Kraft-Treten mit 01.01.2014)

Diese gesetzliche Verpflichtung soll die Einheitlichkeit der Begutachtung und die Sicherstellung der Einhaltung von Begutachtungsstandards gewährleisten.

Mit 01.01.2014 wurde der Österreichische Verein „Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK)“ errichtet.